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Stiftungszweck:
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Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung ist die Jugend- und Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO, die Förderung kirchlicher Zwecke, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die Kinder-, Jugend- und Sportförderung und die Förderung der musischen Erziehung. Diese Förderungen sind auf den Kreis Tübingen bezogen. Außerdem die finanzielle Unterstützung der Hirn-, Augen-, Herz- und Krebsforschung.
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