Änderung der Außengrenze des FFH-Gebietes „Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf“
Regierungspräsidium Tübingen informiert am 10. Februar 2010 im Katholischen Pfarrheim Bermatingen
Vorkommen der seltenen Helm-Azurjungfer bestätigt
An die
Damen und Herren
der Medien
Am Brunachgraben, südlich von Bermatingen, konnte die Helm-Azurjungfer mit mehreren Individuen bestätigt werden. Die Kartierungen werden für den Managementplan des FFH-Gebietes „Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf“ durchgeführt. Die azurblau gefärbte Kleinlibelle gehört zu den am stärksten bedrohten Libellenarten Mitteleuropas und bedarf daher eines europaweiten Schutzes. Am Brunachgraben und einigen Seitengräben findet die Libelle aufgrund der relativ extensiven Grabenpflege und der angrenzenden Grünlandnutzung einen geeigneten Lebensraum.
Neben der Kartierung erfolgt bei der Erarbeitung des Managementplanes auch routinemäßig eine Überprüfung der Grenze des FFH-Gebietes. Das bisher auf Basis der Topographischen Karte im Maßstab 1 : 25.000 abgegrenzte Gebiet wird auf Grundlage der Flurkarte an die Flurstücksgrenzen angepasst. Bei der genaueren Betrachtung stellte sich heraus, dass am Brunachgraben wichtige Lebensräume der Helm-Azurjungfer außerhalb der bisherigen Abgrenzung des FFH-Gebietes liegen. Diese sollen nun in das FFH-Gebiet aufgenommen werden. Zur geplanten Änderung der Grenze des FFH-Gebietes sind die betroffenen Flurstücksbesitzer Anfang Dezember 2009 vom Regierungspräsidium Tübingen informiert und um Stellungnahme gebeten worden.
Am Mittwoch, 10. Februar 2010, findet dazu im Katholischen Pfarrheim (Schulstr. 11a, 88697 Bermatingen) eine Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Tübingen über die geplante Gebietsänderung am Brunachgraben statt. Die betroffenen Flurstücksbesitzer, aber auch alle Interessierten, sind hierzu herzlich eingeladen. Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr.
Hintergrundinformationen:
Mit der Bearbeitung des Managementplanes wurde im Mai 2008 begonnen. Zunächst wurden die Vorkommen der europäisch bedeutenden Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten parzellenscharf erfasst und in einer Bestandskarte dargestellt. Weiterhin sollen Ziele und empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Die Ziel- und Maßnahmenplanung erfolgt unter Beteiligung eines Beirates: Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, anerkannten Naturschutzverbänden, privaten Waldeigentümern, landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Sportverbänden, der unteren Naturschutzbehörde, der Forstverwaltung, der Landwirtschaftsverwaltung, der Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. weiteren, davon berührten Behörden und Verbänden zusammen. Bis Mitte 2010 soll der Managementplan fertig gestellt werden.
Das FFH-Gebiet „Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf“ umfasst eine Fläche von 406 Hektar. Die 12 Teilgebiete verteilen sich auf die Gemeinden Uhldingen-Mühlhofen, Salem, Daisendorf, Bermatingen, Immenstaad, Markdorf, Friedrichshafen und Oberteuringen. Das Gebiet zeichnet sich durch eine Vielfalt von eng miteinander verzahnten Feuchtlebensräumen aus. Hier finden selten gewordene Arten wie Strömer, Helm-Azurjungfer, Kammmolch oder Gelbbauchunke noch geeignete Lebensräume.
Die Helm-Azurjungfer, wissenschaftlicher Name Coenagrion mercuriale, besitzt eine Körperlänge von 27 bis 31 Millimetern und gehört zu den Kleinlibellen. Die Libelle ist azurblau gefärbt und weist auf dem Hinterleib eine charakteristische schwarze Zeichnung auf. Bei den Männchen ähnelt ein Teil der Zeichnung einem Helm. Die Libelle fliegt zwischen Mitte Mai und Mitte Juni an langsam fließenden, sommerwarmen Wiesenbächen und -gräben. In diesen Bächen und Gräben leben auch die Larven der Art. An die Gräben und Bächen reichendes Grünland wird bis in einem Abstand von etwa 5 Metern als Ruhe- und Jagdraum genutzt. Die Art ist sehr standorttreu und entfernt sich nur selten weiter als einige 100 Meter vom Gewässer. Entsprechend gering ist ihre Fähigkeit zur Besiedelung neuer Gewässer, was sie äußerst anfällig gegen Bau- und Unterhaltsmaßnahmen an ihren Gewässern macht. In Deutschland weist Baden-Württemberg die meisten Vorkommen auf, mit Schwerpunkten im südlichen und mittleren Oberrheingebiet. Im Alpenvorland, wozu das Bodenseehinterland gehört, gilt die Art nach der Roten Liste als vom Aussterben bedroht. Insgesamt trägt Baden-Württemberg für den Erhalt dieser Art eine besondere Verantwortung.
Hinweis an die Medien:
Über eine Veröffentlichung dieses Veranstaltungshinweises würden wir uns freuen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Jürgen Jebram, Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen, Tel.: 07071/ 757-5323 oder per Mail an: juergen.jebram@rpt.bwl.de
Ich würde mich freuen, Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
gez. Axel Bernhard

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