EBS-Heizkraftwerk Schelklingen:
Regierungspräsidium beantragt Klageabweisung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt, die Klage der Vattenfall Europe New Energy GmbH gegen die Ablehnung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das EBS-Heizkraftwerk auf dem Gelände des Zementwerks Schelklingen zurückzuweisen.
Das Regierungspräsidium betont dabei in seiner Stellungnahme an das Gericht, dass das Vorhaben aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden kann. Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Zementwerk Schelklingen beschlossen, der im Plangebiet Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen ausschließt. Zur Sicherung dieser Planung hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre erlassen und einer beantragten Ausnahme das hierzu erforderliche Einvernehmen verweigert. Hieran war das Regierungspräsidium bei seiner Entscheidung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gebunden.
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