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Pressemitteilung

28.01.2010


Steilhang auf der Südwestalb entwickelt sich zum „Urwald von morgen“;
Regierungspräsident Hermann Strampfer: „Die Vergrößerung des Bannwaldes „Untereck“ist ein zukunftsweisender Schritt für die Erhaltung der Biodiversität in unserer Region“;
Regierungspräsidium Tübingen weist neues Waldschutzgebiet aus


Das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Forstbehörde hat das Verfahren zur Ausweisung eines Waldschutzgebiets am Steilabfall der Südwestalb abgeschlossen. Mit der gestrigen Unterzeichnung der Verordnung über den Bannwald „Untereck“ bei Albstadt-Laufen durch Regierungspräsident Hermann Strampfer wird ein 86 Hektar großer Waldhang auf der Südwestalb seiner natürlichen Entwicklung zum „Urwald von morgen“ überlassen.

„Die Vergrößerung des Bannwaldes „Untereck“ ist ein zukunftsweisender Schritt für die Erhaltung der Biodiversität in unserer Region“ erklärte Regierungspräsident Hermann Strampfer anlässlich der Ausweisung des Waldschutzgebiets „Untereck“ am Steilhang der Südwestalb. „Bannwälder sind wichtige Referenzflächen für den naturnahen Waldbau und die waldökologische Forschung im Zeichen des Klimawandels“ betonte der Regierungspräsident.

Die Anfänge dieses montanen Waldreservats am Albsteilrand südwestlich von Albstadt-Laufen (690 bis 910 m üNN) gehen bereits auf das Jahr 1924 zurück, als eine Fläche von nur wenigen Hektar unter Schutz gestellt wurde, um den Uhu wieder einzubürgern.
Bereits in den 1930er Jahren wurden in dem vegetationskundlich interessanten Gebiet mehrere wissenschaftliche Aufnahmen und umfangreiche Beschreibungen durchgeführt. Durch Privatwaldankäufe und die Einbeziehung weiterer Staatswaldflächen erfolgte eine sukzessive Erweiterung des schutzwürdigen Gebiets auf 32 Hektar. Auf dieser Fläche wurde die Waldbewirtschaftung zunächst durch Selbstverpflichtung der Staatsforstverwaltung eingestellt. Mit der Erklärung zum Bannwald im Jahr 1970 wurde die ungestörte natürliche Waldentwicklung sichergestellt. Darüber hinaus wurde 1995 der damalige Bannwald „Untereck“ Teil des gleichnamigen Naturschutzgebiets, das sich in westlicher Richtung entlang des Albsteilrandes fortsetzt.

Wissenschaftliche Aspekte gaben den Anstoß für die jetzt erfolgte Vergrößerung des Bannwaldes im öffentlichen Eigentum auf rund 86 Hektar. Nach dem Waldschutzgebietsprogramm des Landes Baden-Württemberg sollen Waldschutzgebiete typische Landschaftsausschnitte und typische Standortsmosaike repräsentieren. Im Regierungsbezirk Tübingen war für den Bereich der Südwestalb neben mehreren Schonwäldern bisher lediglich der frühere Bannwald im Untereck mit seinem relativ geringen Flächenumfang ausgewiesen. Die jüngste Erweiterung erfolgte im engen Schulterschluss mit der Stadt Balingen, die mit der rund 14 Hektar großen Stadtwald-Abteilung „Saufang“ einen beachtlichen Flächenanteil in das Waldschutzgebiet einbrachte. Das Herzstück des jetzt ausgewiesenen Bannwaldes bilden die bisherigen Bannwaldflächen auf Weißjura-Standorten im Staatswald, die seit Jahrzehnten ihrer eigendynamischen Entwicklung überlassen wurden. Hier hat sich ein urwüchsiger, strukturreicher Buchen-Tannen-Wald mit wechselnden Anteilen von Bergahorn, Esche und Bergulme entwickelt; als Besonderheit finden sich auch gebietsheimische Vorkommen der Eibe.
Der Erweiterungsbereich des Bannwaldes liegt im Übergang vom Unteren Weißen Jura zum Oberen Braunen Jura. Hier dominieren ungleichaltrige Fichten-Mischbestände und Tannen-Mischbestände mit wechselnden Anteilen beigemischter Laubbaumarten, in denen sich verstärkt Naturverjüngung aus Buche, Bergahorn, Esche und auch Fichte eingestellt hat. In den Beständen des Erweiterungsbereichs sind einzelne todholzreiche Altholzinseln eingestreut, die schon seit den 1980er Jahren zur Erhöhung der biologischen Vielfalt aus der Bewirtschaftung genommen wurden. Die Waldbiotopkartierung dokumentiert für den Bannwald eine reichhaltige Ausstattung hinsichtlich Arten und Biotopstrukturen. Es bestehen acht Waldbiotope mit teilweise besonderen Vorkommen von Arten der Fauna (z.B. Hohltaube, Kolkrabe, mehrere Spechtarten) und Flora (z.B. Eibe, Gelber Enzian, Hirschzunge, Silberblatt).

Neben der Erhaltung der Biotope und der Altholzinseln soll das Waldschutzgebiet langfristig zu deren räumlichen Verbund beitragen und darüber hinaus die teils überschneidenden, teils benachbarten Schutzgebiete der Naturschutzverwaltung vernetzen.

Im Bannwald wird auf die Waldbewirtschaftung verzichtet. Durch die unbeeinflusste, spontane Entwicklung soll sich der Wald mit seinen Lebensgemeinschaften zum „Urwald von morgen“ entwickeln. Damit die natürliche Regeneration des Waldes nicht durch zu hohe Wildstände beeinträchtigt wird, ist jedoch die Bejagung des Schalenwildes, insbesondere von Reh- und Gamswild, weiterhin unerlässlich.

Der Waldentwicklungsprozess soll wissenschaftlich beobachtet werden. In den Bannwalderweiterungsflächen ist gerade die wissenschaftliche Begleitung im Vergleich zum angrenzenden, bewirtschafteten Wald von besonderem Interesse.

Nach bisherigen Erfahrungen werden die Entwicklungsprozesse im Bannwald erst nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten augenfällig; die Rückentwicklung zum natürlichen „Urwald“ - einem Buchen-Tannenwald - kann sich über mehrere hundert Jahre erstrecken.

Der interessierte Waldbesucher kann den Bannwald auf dem Unterecksträßchen und dem in Fortsetzung folgenden Saufangweg sowie auf dem ausgewiesenen Hauptwanderweg (HW 1) zwischen Albstadt-Laufen und Tieringen durchqueren. Im Westen des Bannwaldes führt der Donau-Zollernalb-Weg an der Bannwaldaußengrenze der Traufkante entlang.


Hintergrundinformationen:

Nach dem Waldgesetz von Baden-Württemberg (§ 32 LWaldG) sind zwei Kategorien von Waldschutzgebieten zu unterscheiden:

Schonwald ist ein forstwissenschaftlich definierter Waldbereich, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandesaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Hierbei werden der Zielsetzung entsprechende Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftungsweisen festgelegt.
Im Regierungsbezirk Tübingen bestehen momentan 60 ausgewiesene Schonwälder mit insgesamt 2.942 Hektar.

Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Hier sind Pflegemaßnahmen und Holzentnahmen auf Dauer ausgeschlossen (Prozessschutz). Im Bannwald sollen die eigendynamischen Entwicklungsprozesse ohne menschlichen Einfluss ablaufen; dieser Wald soll sich also ungestört zum „Urwald von morgen“ entwickeln. Die natürlichen Abläufe in den Bannwäldern werden wissenschaftlich erforscht. Die Erkenntnisse aus der Bannwaldforschung sollen auch Hilfestellung für die Behandlung von Wirtschaftswäldern geben.

Im Regierungsbezirk Tübingen sind derzeit 22 Bannwälder mit einer Gesamtfläche von 1.489 Hektar rechtskräftig durch Verordnung ausgewiesen. Hinzu kommen rd. 2.250 Hektar Waldfläche der Kernzonen des Biosphärengebiets „Schwäbische Alb“, die den Bannwäldern gleichgestellt sind und die ebenfalls dem Prozessschutz unterliegen.

Bann- und Schonwälder werden durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde ausgewiesen. Sie haben denselben rechtlichen Status wie Naturschutzgebiete.


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Pressereferent

Axel Bernhard
Tel.: 07071 757-3005
Fax: 07071 757-3190


 

 

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Letzte Änderung: 28.01.2010