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Anerkennung ausländischer Lehramtsprüfungen
(incl. EU-EWR-Verfahren)

zentral für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg

Grund- und Hauptschulen / Realschulen / Sonderschulen

Ansprechpartner:

Herr Jürgen Beck, Tel. 07071-200-2088
 juergen.beck@rpt.bwl.de

Gymnasien

Ansprechpartner:

Herr Dr. Robert Lutz, Tel. 07071-200-2176
 robert.lutz@rpt.bwl.de

Berufliche Schulen

Ansprechpartnerin:

Frau Lieselotte Haid-Rahn, Tel. 07071-200-2037
 lieselotte.haid-rahn@rpt.bwl.de

Ansprechpartner:

Herr Fritz Thalhofer, Tel. 07071-200-2021
 fritz.thalhofer@rpt.bwl.de



 

 

 

    
                                               

 

 

 

 

 

Anrechnung von Prüfungsleistungen

(zentral für alle Regierungsbezirke) aus ausländischen Lehramtsabschlüssen als Teilprüfung zu einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt (alle Schularten)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Landeslehrerprüfungsamt - Außenstelle beim Regierungspräsidium Tübingen

Ansprechpartner:

Herr Jürgen Beck, tel. 07071-200-2088
juergen.beck@rpt.bwl.de



 

Anrechnung von Studienleistungen

aus ausländischen Lehramtsstudiengängen erfolgt dezentral über die zuständigen Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts an den Regierungspräsidien und den zuständigen Universitäten für das Lehramt an Gymnasien, für die übrigen Schularten direkt durch die jeweiligen Pädagogischen Hochschulen

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Weitere Informationen

 Allgemeines Anschreiben (41 kB, Stand 6.5.2008)
 Antragsformular (76 kB, Stand 11.05.2010)
 Merkblatt zum Anerkennungsverfahren (32 kB, Stand 15.9.2009)
 Merkblatt zum Nachweis deutscher Sprachprüfungen (25 kB, Stand 19.11.2009)
Verordnung des Kultusministeriums zur Umsetzung allgemeiner Regelungen zur Anerkennung beruflicher Befähigkeitsnachweise für Lehrerberufe (EU-EWR-Lehrerverordnung) (62 kB, Stand 6.5.2008)
   
   
   
   
   
   

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Weitere Informationen

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Letzte Änderung: 11.05.2010