Anrechnung von Prüfungsleistungen(zentral für alle Regierungsbezirke) aus ausländischen Lehramtsabschlüssen als Teilprüfung zu einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt (alle Schularten)
Anrechnung von Studienleistungenaus ausländischen Lehramtsstudiengängen erfolgt dezentral über die zuständigen Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts an den Regierungspräsidien und den zuständigen Universitäten für das Lehramt an Gymnasien, für die übrigen Schularten direkt durch die jeweiligen Pädagogischen Hochschulen Weitere Informationen
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