Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“


Das Regierungspräsidium Tübingen hat in Abstimmung mit den Beteiligten für die Kernzonen eine Wegekonzeption erarbeitet. Die Ausweisung der in den Kernzonen zugelassenen Wegen erfolgte durch die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 7.6.2010, bekanntgemacht im Staatsanzeiger vom 11.06.2010.

Die Allgemeinverfügung sowie die Karten mit den Wegen in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb finden Sie aaaaaa hier.
Die Regelung erstreckt sich nicht auf die Wege auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Die Freigabe von Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgt abschließend durch gemeinsame Verfügung des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen. Die aktuelle Fassung dieser Regelung finden Sie  hier.

Unter Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen wurde außerdem ein Leitbild zum Thema Jagd in den Kernzonen erarbeitet und durch die Allgemeinverfügung zur Ausübung der Jagd in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb vom 20.05.2010 (bekannt gemacht im Staatsanzeiger vom 28.05.2010) verbindlich gemacht.

Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbischen Alb finden Sie unter  www.biosphaerengebiet-alb.de.

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Unterlagen

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Übersichtskarten

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Gemeindekarten

 - Karten 2 bis 39 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung, Stand 15.01.2008

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Bildcollage Biosphärengebiet Schwäbische Alb