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Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“


Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum die Ausweisung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb vorbereitet und durchgeführt. Minister Peter Hauk MdL hat am 31. Januar 2008 die Verordnung für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie die zugehörigen Karten (Übersichtskarte sowie 39 Detailkarten) unterzeichnet. Die Verordnung wurde am 07.03.2008, im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Ausgabe: 2008, Nr. 4, S. 81 ff. veröffentlicht und trat am 22. März 2008 in Kraft. Damit wurde in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Esslingen und Reutlingen das erste baden-württembergische Biosphärengebiet ausgewiesen.

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb umfasst Flächen in den Gemeinden Ehingen, Lauterach, Schelklingen und Westerheim im Alb-Donau-Kreis, Beuren, Bissingen a. d. Teck, Dettingen u. Teck, Erkenbrechtsweiler, Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Owen und Weilheim a. d. Teck im Landkreis Esslingen sowie Bad Urach, Dettingen/Erms, Eningen, Gomadingen, Grabenstetten, Hayingen, Hülben, Lichtenstein, Metzingen, Münsingen, Pfullingen, Reutlingen, Römerstein, St. Johann und Zwiefalten im Landkreis Reutlingen sowie im Gutsbezirk Münsingen.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat in Abstimmung mit den Beteiligten eine Wegekonzeption erarbeitet, die sich momentan in der Anhörungsphase befindet. Die Ausweisung der Wege wird danach schnellstmöglich erfolgen.

Den Entwurf der Ausweisungsverfügung sowie die Karten mit den geplanten Wegen in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb finden Sie aaaaaa hier.
Die Regelung erstreckt sich nicht auf die Wege auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Die Freigabe von Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgt abschließend durch gemeinsame Verfügung des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen. Die aktuelle Fassung dieser Regelung finden Sie  hier.

Unter Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen wird außerdem ein Leitbild zum Thema Jagd in den Kernzonen erarbeitet.

Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbischen Alb finden Sie unter  www.biosphaerengebiet-alb.de.

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Unterlagen

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Übersichtskarten

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Gemeindekarten

 - Karten 2 bis 39 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung, Stand 15.01.2008

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Bildcollage Biosphärengebiet Schwäbische Alb

 

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Letzte Änderung: 25.06.2009