Der gesetzliche MutterschutzWerdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen durch die Mutterschutzbestimmungen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben zudem einen besonderen Kündigungsschutz und sind durch Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung von beruflichen Arbeitsleistungen entlastet. In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien die zuständigen Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen und sind vom Arbeitgeber über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unverzüglich zu informieren. AnsprechpartnerBei Fragen zum Mutterschutz können Sie sich an folgende Ansprechpartnerinnen wenden:
Weitere Informationen:
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PostanschriftRegierungspräsidium Tübingen
Telefon: 07371 187-0 |