Mutterschutz im Arbeitsleben
Zum 01.01.2005 sind die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Tübingen und Sigmaringen aufgelöst und deren Aufsichts- und Beratungstätigkeit zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen und junger Mütter auf das Regierungspräsidium Tübingen übertragen worden.
Beim Regierungspräsidium kümmern sich Mitarbeiterinnen an den Dienstsitzen Tübingen und Riedlingen um den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind am Arbeitsplatz und um den Schutz vor Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und der Erziehungszeit.
Die Mutterschutzvorschriften gelten für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie gelten auch für Teilzeitbeschäftigte, Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und für Frauen, die sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden.
Erfährt der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Beschäftigten, hat er zu beurteilen, ob deren Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden (oder stillenden) Mutter führen können. Gegebenenfalls sind von ihm die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Außerdem muss der Arbeitgeber das Regierungspräsidium unverzüglich von der Schwangerschaft benachrichtigen.
Die Mitarbeiterinnen des Regierungspräsidiums überprüfen die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften durch die Arbeitgeber. Sie entscheiden auch darüber, ob während des gesetzlichen Kündigungsverbots für Schwangere, junge Mütter und während der Elternzeit eine ausnahmsweise Kündigung durch den Arbeitgeber aus besonderen Gründen zulässig ist. Außerdem sind sie Ansprechpartnerinnen für alle Fragen zum Mutterschutz im Arbeitsleben.
Ansprechpartnerinnen für Mutterschutzfragen
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Zuständigkeitsbereich
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Dienstsitz
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Kontakt
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Alb-Donau-Kreis
Landkreis Tübingen
(außer Unikliniken und Universität)
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Tübingen
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Frau Weber
Telefon: 07071 757-3504
Sprechzeiten
Mo. 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi. 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr. 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Stadtkreis Ulm
Betriebe O - Z
Zollern-Alb-Kreis
Betriebe O - Z
Landkreis Reutlingen
Unikliniken bzw.
Universität Tübingen und Ulm
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Tübingen
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Frau Nüßle
Telefon: 07071 757-3715
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Landkreis Biberach
Landkreis Ravensburg
Bodenseekreis
Stadtkreis Ulm
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Riedlingen
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Frau Waidmann
Telefon: 07371 187-372
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 11:30 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Landkreis Sigmaringen
Zollern-Alb-Kreis
Betriebe A - N
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Riedlingen
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Frau Hamma
Telefon: 07371 187-382
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Weitere Informationen:
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Weitere Informationen
Postanschrift
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.2
Fachgruppe Mutterschutz
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
Telefax: 07071 757-3190
mutterschutz@rpt.bwl.de
Dienstsitz Riedlingen
Pfaffengasse 10
88499 Riedlingen
Telefon: 07371 187-0
Telefax: 07371 187-399
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