Der gesetzliche Mutterschutz
Werdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen durch die Mutterschutzbestimmungen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben zudem einen besonderen Kündigungsschutz und sind durch Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung von beruflichen Arbeitsleistungen entlastet.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien die zuständigen Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen und sind vom Arbeitgeber über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unverzüglich zu informieren.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Mutterschutz können Sie sich an folgende Ansprechpartnerinnen wenden:
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Zuständigkeitsbereich
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Dienstsitz
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Kontakt
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Alb-Donau-Kreis
Landkreis Ravensburg
Landkreis Tübingen
(außer Unikliniken und Universität)
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Tübingen
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Frau Weber
Telefon: 07071 757-3504
Sprechzeiten
Mo. 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi. 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr. 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Stadtkreis Ulm
Landkreis Biberach
Zollern-Alb-Kreis
Landkreis Reutlingen
Unikliniken und
Universität Tübingen
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Tübingen
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Frau Nüßle
Telefon: 07071 757-3715
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Landkreis Sigmaringen
Bodenseekreis
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Riedlingen
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Frau Hamma
Telefon: 07371 187-382
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Weitere Informationen:
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Weitere Informationen
Postanschrift
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.2
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
Telefax: 07071 757-3190
mutterschutz@rpt.bwl.de
Dienstsitz Riedlingen
Pfaffengasse 10
88499 Riedlingen
Telefon: 07371 187-0
Telefax: 07371 187-399
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