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Der gesetzliche Mutterschutz


Werdende und stillende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen durch die Mutterschutzbestimmungen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben zudem einen besonderen Kündigungsschutz und sind durch Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung von beruflichen Arbeitsleistungen entlastet.

In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien die zuständigen Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen und sind vom Arbeitgeber über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unverzüglich zu informieren.

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Ansprechpartner

Bei Fragen zum Mutterschutz können Sie sich an folgende Ansprechpartnerinnen wenden:

Zuständigkeitsbereich

Dienstsitz

Kontakt

Alb-Donau-Kreis

Landkreis Ravensburg

Landkreis Tübingen
(außer Unikliniken und Universität)

Tübingen

Frau Weber
Telefon: 07071 757-3504
Sprechzeiten
Mo. 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi.  13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr.  10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Stadtkreis Ulm

Landkreis Biberach

Zollern-Alb-Kreis

Landkreis Reutlingen

Unikliniken und
Universität Tübingen

Tübingen

Frau Nüßle
Telefon: 07071 757-3715
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Landkreis Sigmaringen

Bodenseekreis

Riedlingen

Frau Hamma
Telefon: 07371 187-382
Sprechzeit Mo. - Fr.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr


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Weitere Informationen:

Informationen, Merkblätter und Antragsformulare

Faltblatt „Schwangerschaft und Berufsleben“ (PDF, 305 KB)

 

Vorschriften


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Logo Referat 54.2 - Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Abfall

Weitere Informationen


Postanschrift

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.2
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen

Telefon: 07071 757-0
Telefax: 07071 757-3190
 mutterschutz@rpt.bwl.de


Dienstsitz Riedlingen
Pfaffengasse 10
88499 Riedlingen

Telefon: 07371 187-0
Telefax: 07371 187-399

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Letzte Änderung: 01.04.2011