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Luftreinhalte- und Aktionspläne für den Regierungsbezirk Tübingen


Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 21.12.2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik für die Städte Reutlingen und Tübingen verabschiedet. Der Plan für die Stadt Ulm wurde am 15.05.2008 in Kraft gesetzt.

Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen Luftreinhalte- und/oder Aktionspläne aufgestellt werden, wenn bestimmte Immissionsgrenzwerte zzgl. etwaiger Toleranzmargen überschritten werden. Die einzelnen Grenzwerte sind in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Überschreitungen treten in den meisten Fällen beim Kurzzeitwert für Feinstaub (PM10) und beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) auf:

Feinstaub (PM10): Der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub (50 µg/m³) darf pro Jahr höchstens 35 mal, also an 35 Tagen überschritten werden. Diese Marke gilt bereits seit 2005 und wurde in den letzten Jahren wiederholt überschritten. Im Jahr 2008 wurden an verkehrsbelasteten Standorten in Tübingen - Unterjesingen 50 Tage, in Tübingen (Mühlstraße) 30 Tage, in Reutlingen 51 Tage und in Ulm 26 Tage mit höheren Werten als 50 µg/m³ verzeichnet.

Stickstoffdioxid (NO2): Seit 01.01.2010 gilt hier ein Jahresmittelwert in Höhe von 40 µg/m³. Dieser Wert wird an den straßennahen Messstandorten (sogenannte Spot-Messungen) in Reutlingen und Tübingen und Ulm deutlich überschritten.
Um die Immissionsbelastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid zu verringern, sind im Rahmen der Luftreinhalte- und Aktionspläne vielfältige Maßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der Möglichkeiten werden alle Verursachergruppen einbezogen, wobei auf lokaler Ebene der motorisierte Straßenverkehr im Mittelpunkt steht.

In den Luftreinhalte- und Aktionsplänen sind auch Fahrverbote in Umweltzonen vorgesehen, und zwar in einer ersten Stufe (ab 2008/2009) zunächst für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette)nach Kfz-Kennzeichnungsverordnung. Ab 2012 gelten die Fahrverbote dann zusätzlich für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Des Weiteren ist die Einführung von Fahrverboten für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) geplant. Hierfür werden die vorliegenden Pläne fortgeschrieben.

 

Ansprechpartner:

Svetlana Schlund
Telefon: 07071 757-3713
E-Mail: svetlana.schlund@rpt.bwl.de


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Weitere Informationen:

Umweltzonen und Nachrüstung

Umweltzonen in Deutschland

Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Städte Reutlingen und Tübingen

Erarbeitung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Stadt Ulm

Grundlagen und Informationen zum Thema Lufteinhaltung bei der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Informationen beim Umweltministerium Baden-Württemberg

Aktuelle Messwerte zur Luftqualität bei der LUBW


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Logo Luftreinhalte- und Aktionspläne

Bild Schild Umweltzone



Weitere Informationen


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Letzte Änderung: 09.02.2010