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Referat 51 - Recht und Verwaltung

Bild Referatsleiterin Andrea Bär

Referatsleiterin:

Andrea Bär, Ltd. Regierungsdirektorin
Telefon: 07071 757-3877
E-Mail: andrea.baer@rpt.bwl.de

Stellvertretung:

N.N.

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Unsere Aufgaben:

Koordinierung und Rechtsberatung

  • Das Referat 51 koordiniert innerhalb der Abteilung 5 - Umwelt - fachübergreifende Aufgaben, Verfahren und Projekte, unterstützt die Wasserreferate rechtlich und verwaltungstechnisch.

Als höhere Wasserbehörde ist das Referat 51 zuständig für die Aufgabenbereiche

  • Wasserrecht
  • Bodenschutz- und Altlastenrecht
  • Haushalts- und Kassenwesen in der Wasserwirtschaft
  • Kostenerstattung gegenüber den Landkreisen, wenn der eigentlich Verantwortliche nicht leistungsfähig ist.

Als Genehmigungsbehörde entscheidet das Referat 51 erstinstanzlich über regional bedeutsame Vorhaben wie

  • Grundwasserentnahmen mit mehr als 5 Mio. Kubikmeter pro Jahr
  • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mit mehr als 40.000 Kubikmeter pro Tag
  • Wasserkraftanlagen mit mehr als 1.000 kW Leistung

Als Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde

  • berät das Referat 51 die unteren Wasserbehörden,
  • entscheidet über vom Bürger angefochtene Entscheidungen der unteren Wasserbehörde und ist für
  • die Rechtsmittelverfahren in wasserwirtschaftlichen Förderangelegenheiten zuständig.
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Logo Referat 51 - Recht und Verwaltung

Dienstgebäude:

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen

 

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Letzte Änderung: 02.03.2011