Referat 51 - Recht und Verwaltung
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Referatsleiterin:
Andrea Bär, Ltd. Regierungsdirektorin
Telefon: 07071 757-3877
E-Mail: andrea.baer@rpt.bwl.de
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Stellvertretung:
N.N.
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Unsere Aufgaben:
Koordinierung und Rechtsberatung
- Das Referat 51 koordiniert innerhalb der Abteilung 5 - Umwelt - fachübergreifende Aufgaben, Verfahren und Projekte, unterstützt die Wasserreferate rechtlich und verwaltungstechnisch.
Als höhere Wasserbehörde ist das Referat 51 zuständig für die Aufgabenbereiche
- Wasserrecht
- Bodenschutz- und Altlastenrecht
- Haushalts- und Kassenwesen in der Wasserwirtschaft
- Kostenerstattung gegenüber den Landkreisen, wenn der eigentlich Verantwortliche nicht leistungsfähig ist.
Als Genehmigungsbehörde entscheidet das Referat 51 erstinstanzlich über regional bedeutsame Vorhaben wie
- Grundwasserentnahmen mit mehr als 5 Mio. Kubikmeter pro Jahr
- Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mit mehr als 40.000 Kubikmeter pro Tag
- Wasserkraftanlagen mit mehr als 1.000 kW Leistung
Als Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde
- berät das Referat 51 die unteren Wasserbehörden,
- entscheidet über vom Bürger angefochtene Entscheidungen der unteren Wasserbehörde und ist für
- die Rechtsmittelverfahren in wasserwirtschaftlichen Förderangelegenheiten zuständig.
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Dienstgebäude:
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
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