Referat 54.1 - Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung
Unsere Aufgaben:
Das Referat 54.1 ist zuständig
für Betriebe der Branchen Energie, Mineralverarbeitung (u.a. Zement-, Glas- Kalk-, Ziegelwerke), Chemie und Abfallverbrennung, mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.10.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen), bzw. mit Betriebsbereichen in denen gefährliche Stoffe gemäß Zwölfter Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) vorhanden sind.
Im Hinblick auf
- die Durchführung immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Verfahren,
- arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen, insbesondere der Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung,
- bei Baugenehmigungen für die zugeordneten Betriebe fachtechnische Beurteilung unter den Aspekten Arbeitsschutz und Umweltschutz,
- die Überwachung der Anlagen auf diesen Betriebsgeländen.
Weitere Aufgaben
- Fachaufsicht über die unteren Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbehördenbehörden; hier hat das Referat 54.1 auch die Aufgabe der Widerspruchsbehörde,
- Luftreinhalteplanung im Regierungsbezirk.
Weitere Informationen:
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Dienstgebäude:
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Weitere Informationen
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