Altenpflegehelferin / AltenpflegehelferAusbildungszielDie Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen. AusbildungsstättenStaatlich genehmigte Versuchsschulen für die Altenpflegehilfe, die in der Regel einer Aufnahmevoraussetzungen:
AusbildungsverlaufDie 1-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 720 Stunden und praktische Ausbildung von 850 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung. Altenpflegehelferinnen und -helfer, deren Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis mindestens 2,5 beträgt, können unmittelbar in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger eintreten. AusbildungskostenSchulgeld wird nicht erhoben. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch das Arbeitsamt in Betracht kommen. BerufsbezeichnungZur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelferin" oder "Altenpflegehelfer" bedarf es einer staatlichen Anerkennung des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests) und die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft. Weitere Informationen:
|