Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer
Ausbildungsziel
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen.
Sie befähigt dazu, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen.
Ausbildungsstätten
Staatlich genehmigte Versuchsschulen für die Altenpflegehilfe, die in der Regel einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Altenpflege angegliedert sind.
Aufnahmevoraussetzungen:
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Haupschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
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der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule oder
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an einer einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform (sozialpflegerisches Jahr) oder
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ein freiwilliges soziales Jahr oder
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eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit oder
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eine mindestens zweijährige Führung eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person oder
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die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung oder
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die Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen der Altenhilfe.
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Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
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Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Ausbildungsverlauf
Die 1-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 720 Stunden und praktische Ausbildung von 850 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Altenpflegehelferinnen und -helfer, deren Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis mindestens 2,5 beträgt, können unmittelbar in das zweite Ausbildungsjahr der Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger eintreten.
Ausbildungskosten
Schulgeld wird nicht erhoben. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch das Arbeitsamt in Betracht kommen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelferin" oder "Altenpflegehelfer" bedarf es einer staatlichen Anerkennung des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests) und die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.
Weitere Informationen:
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