Abteilung 10 - Mess- und Eichwesen
Die Abteilung 10 „Mess- und Eichwesen“ sorgt für das richtige Maß und Gewicht und für richtiges Messen im Lande. Entsprechend den Vorgaben des Einheitengesetzes, des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen und des Medizinproduktegesetzes schützt sie im Rahmen des Wirtschaftsordnungsrechts Verbraucher und Bürger vor unrichtigen Messungen und stellt die Lauterkeit im Handelsverkehr sicher. Daneben vertritt sie die Interessen des Landes durch fachliche Mitwirkungen in Gremien auf nationaler und internationaler Ebene.
Das Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg wird als Landesbetrieb geführt und setzt sich aus einer Zentrale (Eichdirektion mit 5 Referaten) sowie 8 Eichämtern (Betriebsstellen) mit 3 Außenstellen zusammen.
Die Eichämter sind für den praktischen Vollzug vor Ort zuständig.
Die Aufgabengebiete, Messmöglichkeiten und alle weiteren Informationen zum Mess- und Eichwesen unter www.mebw.de.
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Dienstgebäude
Ulmer Straße 227 B
70327 Stuttgart
Fax: 0711 4071-200
Postanschrift
Ulmer Straße 227 B
70327 Stuttgart
Referate der Abteilung 10





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