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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)


Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet seit dem 22. Dezember 2000 einen einheitlichen Rahmen für das europäische Wasserrecht. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen.

Die rechtliche Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22.12.2003.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist danach Flussgebietsbehörde für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee und  Donau (baden-württembergischer Teil).

Die WRRL sieht eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Richtlinie vor, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne. In Baden-Württemberg wurden auf Ebene der Bearbeitungsgebiete bereits im Vorfeld der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne mit den betroffenen Behörden und den interessierten Verbänden so genannte dezentrale Infokreise gebildet.

Darüber hinaus wurde auf Ebene der Teilbearbeitungsgebiete in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen insgesamt zehn Veranstaltungen als vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung - die so genannte „Aktive Öffentlichkeitsbeteiligung“ - begleitend zur Maßnahmenplanung durchgeführt.  Bei den Auftaktveranstaltungen, die im November 2006 statt gefunden haben, wurde allen Interessensvertretern, den Landkreisen und Kommunen, den Verbänden und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, bereits bei der Planung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmenpakete mitzuwirken. Im Juni und Juli 2008 fanden die Abschlussveranstaltungen der vorgezogenen Öffentlichkeitsarbeit statt, in denen über den aktuellen Stand des Monitoring und der Maßnahmenplanung in den Teilbearbeitungsgebieten informiert wurde. 

Mit dem Erstellen der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne ist die Planungsphase zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nun abgeschlossen. Das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Flussgebietsbehörde gehen in die formelle öffentliche Anhörung gemäß § 3e Wassergesetz Baden-Württemberg.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne mit den Maßnahmenprogrammen für den baden-württembergischen Teil der Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee und Donau sind im Internet einsehbar unter  www.wrrl.baden-wuerttemberg.de.

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Übersichtskarte Teilbearbeitungsgebiete

Bild Übersichtskarte Teilbearbeitungsgebiete

Teilbearbeitungsgebiet 60: Donau bis inklusive Donauversickerung Teilbearbeitungsgebiet 61: Donau unterhalb Donauversickerung bis einschliesslich Lauchert Teilbearbeitungsgebiet 63: Große Lauter Teilbearbeitungsgebiet 65: Donau (Baden-Württemberg) unterhalb Iller Teilbearbeitungsgebiet 64: Donau Riß bis inklusive Iller (Baden-Württemberg) Teilbearbeitungsgebiet 62: Ablach - Kanzach Teilbearbeitungsgebiet 11: Schussen Teilbearbeitungsgebiet 10: Argen (Baden-Württemberg) Teilbearbeitungsgebiet 12: Westliches Bodenseeeinzugsgebiet

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Öffentliche Anhörung Bewirtschaftunspläne

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Begleitdokumentation der Teilbearbeitungsgebiete (C-Berichte)


Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee


TBG 10 - Argen

TBG 11 - Schussen

TBG 12 - westliches Bodenseegebiet

 

Bearbeitungsgebiet Donau

TBG 60 - Obere Donau (Bearbeitung durch RP Freiburg)

TBG 61 - Donau-Lauchert

TBG 62 - Ablach-Kanzach

TBG 63 - Große Lauter

TBG 64 - Donau Riß bis Iller

TBG 65 - Donau unterhalb Iller

 

Bearbeitungsgebiet Neckar

 TBG 40 - Neckar bis einschließlich Starzel (Bearbeitung durch RP Freiburg)

 TBG 41 - Neckar unterhalb Starzel bis einschließlich Fils in Baden-Württemberg (Bearbeitung RP Stuttgart)

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Grundlagenbericht Seeforelle

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Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung


Abschlussveranstaltung zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach EU-Wasserrahmenrichtline

Termine Alpenrhein/Bodensee

 24.06.2008: Teilbearbeitungsgebiet 12


26.06.2008: Teilbearbeitungsgebiete 10 und 11


Termine Donau

30.06.2008: Teilbearbeitungsgebiete 61 und 62


01.07.2008: Teilbearbeitungsgebiet 64


02.07.2008: Teilbearbeitungsgebiete 63 und 65

 

Auftaktveranstaltung zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach EU-Wasserrahmenrichtline


Termine Alpenrhein/Bodensee

25.11.2006: Teilbearbeitungsgebiet 10 und 11 in Ravensburg


30.11.2006: Teilbearbeitungsgebiet 12 in Friedrichshafen


Termine Donau

14.11.2006: Teilbearbeitungsgebiete 63 und 65 in Ulm


15.11.2006: Teilbearbeitungsgebiet 64 in Biberach


28.11.2006: Teilbearbeitungsgebiet 61 und 62 in Sigmaringen

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Dezentrale Informationskreise

1. Sitzung der dezentralen Informationskreise zur Begleitung der Umsetzung der EU WRRL am 6. Februar 2004 beim Regierungspräsidium Tübingen.
 Weitere Informationen und Vorträge

2. Sitzung der dezentralen Informationskreise zur Begleitung der Umsetzung der EU WRRL am 23. September 2004 beim Regierungspräsidium Tübingen.
 Weitere Informationen und Vorträge

3. Sitzung des dezentralen Informationskreises zur Begleitung der Umsetzung der EU WRRL im Bearbeitungsgebiet Donau am 25.01.2006 in Sigmaringen.
Informationen des Umweltministeriums Baden-Württemberg

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Broschüren

Umsetzung der Europäischen WRRL im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/ Bodensee (PDF, 3.1 MB)

Umsetzung der Europäischen WRRL im Bearbeitungsgebiet der Donau (PDF, 3.2 MB)

Renaturierung der Schwarzach bei Bad Saulgau (PDF, 510 KB)


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Bestandsaufnahme

mit Bericht, Karten und Tabellen der Bearbeitungsgebiete, inklusiv Teilbearbeitungsgebiete

Alpenrhein/Bodensee und Donau

Informationen des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur WRRL


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Gefährdete Grundwasserkörper

Arbeitskreis „Gefährdete Grundwasserkörper Oberschwaben“

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Logo Europaeische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

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Letzte Änderung: 23.12.2009