Haus- und Familienpflegerin / Haus- und FamilienpflegerAusbildungszielDie Ausbildung befähigt zur selbständigen, verantwortlichen Wahrnehmung hauswirtschaftlicher, pflegerischer und sozialpädagogischer Aufgaben in Familien, in Haushalten von Alleinerziehenden sowie bei allein stehenden Menschen. Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:1. Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der Nachweis
oder Realschulabschluss oder der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Bildungsstandes und der Nachweis
2. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes AusbildungsverlaufDie Ausbildung gliedert sich in eine schulische Ausbildung von zwei Jahren an der Berufsfachschule für Haus- und Familienpflege und ein durch die Berufsfachschule begleitetes Berufspraktikum von einem Jahr. Die Ausbildung kann auch in Teilzeitform erfolgen. Sie endet mit der staatlichen Prüfung. AusbildungskostenOb und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen. BerufsbezeichnungZur Führung der Berufsbezeichnung "Haus- und Familienpflegerin" oder "Haus- und Familienpfleger" bedarf es einer staatlichen Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft. Weitere Informationen:
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