Beauftragte für Chancengleichheit im Regierungspräsidium Tübingen
Unsere Aufgaben im Überblick:
Artikel 3 Abs. 2 GG
„MÄNNER UND FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT“
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit:
- sie nimmt auf Wunsch an Vorstellungsgesprächen teil
- sie wirkt bei Stellenbesetzungen darauf hin,
dass Frauen sich verstärkt bewerben
sich der Anteil der Frauen insbesondere in Führungspositionen erhöht.
- sie unterstützt und berät Kolleginnen, die sich benachteiligt oder belästigt fühlen,
- sie ergreift Initiative für berufliche Fort - und Weiterbildung von Frauen,
- sie informiert und hält Kontakt zu KollegInnnen die sich in Elternzeit befinden,
- sie macht Vorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Telearbeit, Kinderbetreuung in der Ferienzeit)
Durch ihre Arbeit unterstützt die Frauenvertreterin die Dienststelle bei der Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichberechtigungsgebots.
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