Was muss ich sonst noch beachten?
Es gibt zwei Arten der Beglaubigung:
Welche Art der Beglaubigung notwendig ist, erfahren Sie bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Bestimmungsstaates in Deutschland oder bei den für die Beglaubigung zuständigen deutschen Stellen.
Für Länder, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, genügt es, die erforderlichen Urkunden mit einer sogenannten „Apostille“ zu versehen. Mit der Apostille wird die deutsche öffentliche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.
Werden die Urkunden für Länder benötigt, welche diesem Abkommen nicht beigetreten sind, beglaubigen wir die Urkunden vor. Danach müssen Sie sich mit Ihren Urkunden noch an die konsularische Vertretung des Bestimmungsstaates in der Bundesrepublik Deutschland wenden. Dort wird die von uns vorbeglaubigte Urkunde dann "legalisiert" (überbeglaubigt) und kann dann erst im Ausland verwendet werden.
Folgende Länder akzeptieren z. Zt. die Apostille:
| EUROPA |
Andorra
Belarus (Weissrussland)
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland |
Grossbritannien
Irland
Italien
Jugoslawien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg |
Malta
Mazedonien
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
Rumänien
Russland
San Marino |
Schweiz
Schweden
Slowenien
Slowakei
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Zypern |
| NORD-, MITTEL- UND SÜDAMERIKA |
Antigua und Barbuda
Argentinien
Bahamas
Barbados
Belize |
Dominica
El Salvador
Grenada
Kolumbien
Mexico |
Panama
Surinam
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
Trinidad und Tobago |
USA
Veneuzuela |
| ASIEN |
Armenien
Brunei Darussalam |
China*
Israel |
Japan
Kasachstan |
|
* Nur Hongkong und Macau
| AUSTRALIEN UND OZEANIEN |
Australien
Fiji |
Marshall-Inseln
Neuseeland |
Niue
Samoa |
Tonga |
| AFRIKA |
Botswana
Lesotho |
Malawi
Mauritius |
Namibia
Seychellen |
Südafrika
Swasiland |
|