Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die L-Bank für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.
Das Internetangebot zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird von den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gemeinsam getragen.
In unregelmäßigen Abständen versenden wir ein elektronisches Rundschreiben zum ELR. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden wollen, so schicken Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Rundschreiben ELR erwünscht". Da das Rundschreiben sich an Gemeinden und Planungsbüros richtet, ist ein Versand an Privatpersonen oder Unternehmen nicht vorgesehen! ( Archiv Rundschreiben).
Spezielle Anfragen richten Sie bitte an den zuständigen Bearbeiter:
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ELR
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