Straßenwärter/in
In den Geschäftsbereich der Regierungspräsidien und der Landratsämter werden junge Leute mit technischem Verständnis, Interesse an einem praktischen Beruf und Spaß an der Arbeit im Freien im Beruf Staatlich anerkannte/r Straßenwärter/in ausgebildet. Die Ausbildung ermöglicht eine qualifizierte Tätigkeit mit hoher Selbständigkeit und Verantwortung. Auch einige Städte und Gemeinden bilden Straßenwärterinnen aus. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Bei Mittlerer Reife oder bei guten Leistungen in der Zwischenprüfung kann die Ausbildungszeit um 6 Monate verkürzt werden.
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System. Das heißt die einzelnen Ausbildungsabschnitte werden bei den Ausbildungsbetrieben (Straßen- bzw. Autobahnmeisterei, oder einem kommunalen Bauhof ggf. im Verbund mit einer Straßenmeisterei) erbracht. Der Besuch der Gewerblichen Schule in Nagold und die überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold (AZN) erfolgen in Form von Blockunterrichtseinheiten.
Lerninhalte sind z. B.:
- Instandsetzen von Fahrbahndecken,
- Herstellen der Funktionsfähigkeit von Entwässerungseinrichtungen,
- Kontrolle von Stützmauern oder Brücken,
- Pflege von Grünflächen am Straßenrand und an Parkplätzen,
- Absicherung von Bau- und Unfallstellen,
- Durchführungen von Markierungen auf Fahrbahnen und Parkplätzen,
- Durchführen von Räum- und Streuarbeiten im Winterdienst,
Besonders qualifizierte Straßenwärter/innen haben die Möglichkeit, nach der Ausbildung und mit Berufserfahrung, zum/zur Kolonnenführer/in, zum/zur Streckenwärter/in oder Bauaufseher/in aufzusteigen. Nach entsprechender Berufspraxis können besonders befähigte Straßenwärter/innen eine weitere Ausbildung zum/zur Straßenmeister/in absolvieren. Sie können dann die Leitung oder die stellvertretende Leitung einer Straßen- bzw. Autobahnmeisterei übernehmen.
Bewerben kann sich jeder, der
- über technisches Verständnis und handwerkliches Geschick verfügt,
- mindestens einen guten Hauptschulabschluss bzw. Mittlere Reife besitzt,
- gerne im Freien arbeitet und hierfür gesundheitlich geeignet ist.
In die Bewerbung gehört
- das Bewerbungsschreiben,
- ein Lebenslauf
- die letzten 3 Halbjahreszeugnisse und vorhandene Abschlusszeugnisse,
- ein Passfoto
Bewerbungen sind beim örtlichen Landratsamt oder beim Regierungspräsidium bzw. bei Städten und Gemeinden einzureichen.
Ausbildung
Ausbildungsstellen sind die Autbahnmeisterien des Regierungspräsidiums, Straßenmeistereien bei den Landratsämtern und Bauhöfen der Kommunalbehörden.
Schwerpunkte der Ausbildung:
- Praktische Arbeiten im Stein-, Holz und Betonbau
- Herstellung und Instandhaltung der Straßen mit Betriebseinrichtungen
- Landschaftspflege
- Verkehrssicherung
- Winterdienst
- Handhabung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten
- Aufgaben der Straßen- und Verkehrsverwaltung
- Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE
Prüfungen
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, die vom Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 9 - Landesstelle für Straßentechnik, durchgeführt wird. Diese führt auch nach Beendigung der Ausbildungszeit - zusammen mit der Berufsschule (Kenntnisprüfung) - die Abschlussprüfung (Fertigkeitsprüfung) durch.
Während der Ausbildungszeit erhalten Sie eine monatliche Vergütung von derzeit:
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Vergütung gem. TVAöD BBiG
im 1. Ausbildungsjahr 687,34 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 736,15 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 780,93 Euro
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Vergütung gem. TVA-L BBiG
ab 01.03.2009
im 1. Ausbildungsjahr 695,24 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 745,47 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 791,55 Euro
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ab 01.03.2010
im 1. Ausbildungsjahr 703,58 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 754,42 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 801,05 Euro
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sowie vermögenswirksame Leistungen.
Sonstiges
Während des Besuchs der Gewerblichen Schule Nagold sowie der überbetrieblichen Ausbildung können Sie in AZN internatsmäßig untergebracht werden. Neben der Unterbringung und Verpflegung stehen eine Betreuung mit reichhaltigen Freizeitangeboten und Hilfsangebote bezüglich der Ausbildung zur Verfügung.
Weitere Informationen
Interesse? Weitere Informationen gibt es bei den Regierungspräsidien, Landratsämtern oder beim zuständigen Arbeitsamt.
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