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Straßenmeister/in


Berufsbild

Die Regierungspräsidien als Ausbildungsbehörden stellen geeignete Bewerber in den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn (mittlerer Dienst) Straßenmeister/in ein. Die Ausbildung zur Straßenmeisterin/zum Straßenmeister dauert 2  Jahre und  erfolgt abschnittsweise bei den Regierungspräsidien und Landratsämtern sowie im Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold (AZN).

Ziel der Ausbildung ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte mit entsprechender Berufspraxis für die Straßenbauverwaltung heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen für die Leitung einer Autobahnmeisterei/Straßenmeisterei oder stellvertretende Leitung geeignet sind.

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Voraussetzungen

Bewerben kann sich jeder, der

  • jünger als 32 Jahre ist oder
  • als schwerbehinderte Person das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
  • als technischer Beschäftigter das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt war, die üblicherweise im Straßenmeisterdienst wahrzunehmen sind.
  • mindestens den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt.
  • eine der folgenden Berufsausbildungen abgeschlossen hat:
    • Ausbildung in einem für den Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf (z.B. Straßenwärter, Straßenbauer) mit mindestens 5 Jahren Berufspraxis 3 Jahre, wenn die Abschlussprüfung mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossen wurde oder
    • Technikerschule in einer förderlichen Fachrichtung (z.B. Bauzeichner usw.)  oder
    • Meisterprüfung in einem dem Straßenmeisterdienst förderlichen Beruf (z.B. Bauhandwerker).
  • den Führerschein Klasse B besitzt
  • gesundheitlich geeignet ist.
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Ausbildung

Ausbildungsstellen sind die Regierungspräsidien und die Landratsämter.

Die Ausbildung von 2 Jahren gliedert sich in 61 Wochen berufliche Grundausbildung und 43 Wochen berufliche Fachausbildung bei einem Regierungspräsidium, einem Landratsamt, einer Straßenmeisterei bzw. einer Autobahnmeisterei sowie im AZN.

Schwerpunkte der Ausbildung:

  • Straßenbau und Verkehrstechnik,
  • Straßenunterhaltung,
  • Verkehrssicherheit,
  • Bauüberwachung,
  • Grundzüge der Vermessung,
  • Fahrzeug- und Geräteeinsatz,
  • Arbeitssicherheit,
  • Grundlagen der Verwaltung und Betriebsorganisation etc.

Nach der Grundausbildung wird eine schriftliche Zwischenprüfung (sog. Vorprüfung) abgelegt. Am Ende der Ausbildung erfolgt die Staatsprüfung. Geprüft wird hierbei sowohl schriftlich als auch mündlich.

Bei Ausbildungsbeginn werden die Teilnehmer/innen von der Ausbildungsbehörde, dem zuständigen Regeirungspräsidium zur Straßenmeisteranwärterin/Straßenmeisteranwärter ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Mit dem Tag der mündlichen Staatsprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

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Vergütung

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen und ggf. den sogenannten Familienzuschlag.

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Bewerbungen

In die Bewerbung gehören

  • Bewerbungsschreiben,
  • ein Lebenslauf mit Foto,
  • Nachweis über Realschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand,
  • Nachweise über Berufsausbildung und Berufstätigkeit,
  • Kopie des Führerscheins,
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses.
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Weitere Informationen

Weitere  Informationen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen..

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Letzte Änderung: 09.07.2009