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Die Regierungspräsidien als Bündelungs- und Koordinierungsbehörden


Die baden-württembergischen Regierungspräsidien stehen in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Großen Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften) vor Ort. Sie bündeln die verschiedenen Verwaltungszweige mit ihren unterschiedlichen Fachaufgaben.

Die Bündelung der Fachaufgaben ermöglicht sowohl die Koordinierung verschiedenster Fachaufgaben wie auch den Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen und Interessen. Dadurch können Entscheidungsprozesse schneller und effektiver abgewickelt werden.

 

Die Stellung des Regierungspräsidiums Tübingen in der Landesverwaltung

Die Stellung des Regierungspräsidiums Tübingen in der Landesverwaltung

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kunst Staatsministerium Innenministerium Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ministerium für Integration Regierungspräsidium Tübingen 8 Polizeidirektionen Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf Untere Verwaltungsbehörden Dienst- und Fachaufsicht 8 Landratsämter Stadtkreis Ulm 15 große Kreisstädte Selbstverwaltungskörperschaften: Rechtsaufsicht und Förderung druch das Regierungspräsidium 9 Stadt- und Landkreise 255 Gemeinden 31 Zweckverbände 3 Regionalverbände 10 Sparkassen
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Letzte Änderung: 15.07.2011