Das Regierungspräsidium Tübingen - was ist das?
Im staatlichen Verwaltungsaufbau des Landes Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium als sogenannte Mittelbehörde zwischen den Landrats- und Bürgermeisterämtern auf der unteren Ebene und der Regierung mit ihren Ministerien angesiedelt. Hier wirkt es in beiden Richtungen als Mittler zwischen der landesweiten politischen Führung und der ortsnahen Verwaltung. Gleichzeitig bündelt, integriert und koordiniert es alle wesentlichen Verwaltungsbereiche unter einem Dach.
Das Verhältnis des Regierungspräsidiums zu den ihm nachgeordneten Behörden wird, soweit diese Aufgaben für das Land wahrnehmen, bestimmt vom Prinzip der Mitverantwortung für deren Tun (Dienst- und Fachaufsicht). Soweit die Kreise und Gemeinden eigene Aufgaben erfüllen, beschränkt sich die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums auf die rechtliche Kontrolle und die Gewährung staatlicher Zuschüsse im Rahmen zahlreicher Förderprogramme. Der Bürger hat mit dem Regierungspräsidium meist dann zu tun, wenn er sich mit einem Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung wendet. Außerdem gibt es viele Bereiche, in denen das Regierungspräsidium schon die Erstentscheidung trifft.
Im juristischen Sprachgebrauch hat sich zur prägnanten Charakterisierung der Regierungspräsidien der Ausdruck "Mittelbehörde mit Bündelungsfunktion" eingebürgert. Damit wird deutlich, dass die meisten fachlichen Spezialgebiete der Ministerien in der Mittelinstanz Regierungspräsidium zusammenlaufen, um sich auf der unteren Verwaltungsebene wieder aufzuteilen ( Stellung des Regierungspräsidiums Tübingen in der Landesverwaltung).
Die wesentlichen Aufgabenbereiche des Regierungspräsidiums werden aus dem Organisationsplan und den Aufgabenbeschreibungen der 10 Fachabteilungen sichtbar, die über den Organisationsplan erreichbar sind.
Hieraus wird auch die ganze Bandbreite dessen, womit sich die Behörde zu befassen hat, deutlich. So können an einem Tisch Zielkonflikte, die bei privaten wie auch öffentlichen Vorhaben auftreten, fachlich diskutiert, inhaltlich abgestimmt und rechtlich entschieden werden. Diese fachübergreifende Ausgleichsfunktion gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn gleichgültig, ob es sich um Fremdenverkehr in schutzwürdiger Landschaft, Gewerbeansiedlung auf wertvollen Ackerböden oder um den umweltgerechten Betrieb von wirtschaftlich und arbeitsplatzmäßig wichtigen Unternehmen handelt, immer treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Hier müssen alle Belange eingehend geprüft und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, um zu einer sachgerechten und ausgewogenen Lösung zu kommen. Zudem soll möglichst rasch entschieden werden. Für ein solches Vorgehen bietet die bündelnde Mittelinstanz Regierungspräsidium beste Voraussetzungen und ist bemüht, diese Herausforderung immer wieder aufs neue anzunehmen.
Das Regierungspräsidium wird vom Regierungspräsidenten, der politischer Beamter ist, geführt. In seinen 10 Fachabteilungen sind alle wesentlichen Sachgebiete der öffentlichen Verwaltung vertreten. Insgesamt arbeiten im Regierungspräsidium Tübingen rund 2.200 Bedienstete aus den unterschiedlichsten beruflichen Sparten und Disziplinen.
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